MIT MIR KÖNNEN SIE NICHT NUR KÜNSTLERISCH AKTIV SEIN SONDERN AUCH SPRECHEN!
Vorgespräch: 30,-€
Einzeltherapie Erwachsene: 70,-€ (1 Std) / 90,-€ (1,5 Std)
Einzeltherapie Kinder bis 16 J.: 60,- € (1 Std) / 70,-€ (1,5 Std)
Einzel in der Gruppe: 30,- € (individuelle Begleitung in der Gruppe)
Gruppentherapie*: 30,-€
Themenabend: 100,- €
Thementag: 100,- € (besondere Konditionen für Familien)
WE-Workshop: 150,- €
Coaching: 100,- € p/Std.
Paartherapie 100,- € p/Std.
Kulturreise auf Anfrage
Stressmanagementkurse auf Anfrage
teilweise Kostenübernahme von den Kassen
* Die Unterschiede im Preis hängen von der Zeitdauer und dem Kurs ab. Honorarverträge bei Leistungen über längere Zeiträume sind möglich.
Ich biete besondere Konditionen für Kinder, Jugendliche, Studenten und für alle, die über keinen großen Geldbeutel verfügen!
Die Psychotherapie (HPG) und die Kunsttherapie kann ich über einige Privatkassen und Zusatzkassen, je nach Vertrag abrechnen, die Kunsttherapie außerdem über einige gesetzliche Kassen, siehe:
https://www.anthroposophischekunsttherapie.de/fuerpatienten/therapie/kostenuebernahme.html
BKK VBU
BKK Ernst und Young
BKK Herkules
BKK Kassana
BKK Wirtschaft und Finanzen mhplus BKK
BKK R+V
BKK Diakonie
Die Bergische Krankenkasse
Die Securvita zahlt 45,- € pro Termin – Sie rechnen aber mit ihr selber ab.
Die Barmer zahlt 26.- € pro Termin – Sie rechnen mit ihr selber ab.
Die Barmer übernimmt 13,-€ p.p. für Gruppentherapie.
Die SBK (Siemensbetriebskrankenkasse) zahlt 25,-€ pro Termin. Der Versicherte zahlt 10% der Therapiekosten. Die Verordnung soll von einem anthroposophischen Arzt ausgestellt werden!
Manche Kassen übernehmen die Kosten sowohl für Psychotherapie (HPG) als auch für kunsttherapie im Sinne einer Einzelfall-Entscheidung.
Erstattung für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Malerei und Musik
Die aus der Kranken-Zuschuss-Kasse der Adam Opel AG für ergänzende Heil- und Vorsorgemethoden hervorgegangene praenatura Zusatzversicherung für ergänzende Heil- und Vorsorgemethoden erstattet seit 2017 die Kosten für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® aus den
18 BVAKT – Rundbrief • Mai 2018
Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V
Patienten, die einer dringenden psychotherapeutischen Behandlung bedürfen und trotz intensiver Bemühungen keinen Psychotherapieplatz bei einem bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Behandler gefunden haben, können im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13,3 des SGB V eine psychotherapeutische Behandlung bei einem nicht-zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beantragen.
Mit einigen Krankenkassen kann ich über das Ersatzrezept “Maltherapie anstelle Ergotherapie” abrechnen. Allerdings werden die Kosten nur für halbe Stunde übernommen.
Bitte sprechen Sie mich an, ich kann mich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen!
Teilnahmenbedingungen für Kurse und Seminare:
Die Anmeldung gilt mit dem Eingang der Zahlung.
Absagebedingungen:
wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können…
…geben Sie mir bitte rechtzeitig bescheid- spätestens jedoch 24h vor dem vereinbarten Termin.
Da ich ihren Termin speziell für Sie freihalte, bitte ich um ihr Verständnis, dass ich danach 100% des Betrages in Rechnung stelle.
Ich bitte Sie herzlich um Verständnis für diese Regelung.