Plus

 

  • ein Vorgespräch, dessen finanzielle Beteiligung nach
    Selbsteinschätzung eingerichtet werden kann
  • die Möglichkeit einen Honorarvertrag bei Leistungen über längere
    Zeiträume abzuschließen
  • eine kostenlose Reisenachbesprechung
  • individuelle Lösungen zur Finanzierung, falls erforderlich
  • besondere Konditionen für Kinder, Jugendliche und Studenten
  • die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme von manchen
    Krankenkassen und Zusatzkassen

 

Die Kunsttherapie kann ich über einige gesetzliche Kassen abrechnen.

Durch den Heilpraktiker für Psychotherapie kann ich die Kunsttherapie und die Psychotherapie (HPG) auch mit einigen Privatkassen und Zusatzkassen abrechnen. Das hängt aber von Ihrem Vertrag ab.

Eine Erstattung der Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch gesetzliche und private Krankenkassen ist bei entsprechenden Zusätzen oder Vereinbarungen möglich, jedoch – trotz Werbeversprechen – nach wie vor nicht die Regel.

Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie in den nächsten 2 – 3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, dann können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die therapeutische Intervention übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Die Therapeutin/der Therapeut muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Diese Erlaubnis habe ich.

Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen und Tag der Anfrage, der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können und reichen die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: “Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V” bei Ihrer Krankenkasse ein. Der § 13 Absatz 3 SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: “Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.”

Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen, weshalb es sich empfiehlt, bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Sollten Sie aber nicht solange warten können, können Sie alternativ die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiestunden selbst bezahlen.

Aus eigener Tasche bezahlte Therapiekosten können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 33 EStG).